Millionen Bürger können sich jetzt vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn sie bestimmte Sozialleistungen erhalten. Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat für jeden Haushalt in Deutschland.
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF können den Rundfunkbeitrag auf 6,12 Euro ermäßigen. Taubblinde Menschen können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Wichtige Informationen zur Befreiung:
- Die Befreiung muss beim Beitragsservice beantragt werden.
- Rentner, die Grundsicherung im Alter erhalten, sind von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
- Die Ermäßigung gilt für Personen mit dem Merkzeichen RF und einem entsprechenden GdB.
Beamte zahlen den Rundfunkbeitrag, der jedoch in ihrem Gehalt bereits berücksichtigt ist. Das Geld wird dabei nicht separat ausgezahlt — es ist bereits in der Besoldung enthalten.
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt für drei Jahre bei unbefristeten Bescheiden. Empfänger von Blindenhilfe können sich ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Die Antragstellung für die Befreiung erfolgt online. Das Merkzeichen RF steht für „Rundfunkbeitrag“ und ist notwendig für die Beantragung einer Ermäßigung.
Wer Rente bezieht, muss den Rundfunkbeitrag nicht zwingend bezahlen. Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Datum der Zuerkennung des Merkzeichens RF.
Es wird geschätzt, dass zwischen 300.000 und 500.000 Beamte von diesem System profitieren können.