Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026
Am 8. März 2026 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Der Landeswahlausschuss hat am 9. Januar 2026 alle von insgesamt 21 Parteien eingereichten Listen zur Wahl zugelassen.
Der baden-württembergische Landtag besteht derzeit aus 154 Mitgliedern. Bei dieser Wahl können die Wählenden erstmals sowohl Erst- als auch Zweitstimmen abgeben, was eine bedeutende Neuerung im Wahlprozess darstellt.
Unter den Parteien, die antreten, sind das Bündnis Deutschland und die Piratenpartei Deutschland. Beide Parteien treten ohne Landesliste an, sondern setzen auf Einzelbewerber und Direktkandidaten.
Für Parteien, die bislang nicht im Landtag vertreten sind, war es notwendig, für eine Landesliste 2.000 Unterstützerunterschriften zu sammeln. Für die Kandidierenden in den Wahlkreisen benötigten sie 150 Unterschriften.
Etwa 7,7 Millionen Menschen sind zur Wahl aufgerufen, wobei Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren zur Stimmabgabe berechtigt sind. Dies stellt einen wichtigen Schritt in der politischen Teilhabe junger Menschen dar.
Die Stadt Nürnberg, die in 363 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt ist, hat spezifische Fristen für die Einreichung von Wahlbriefen. Diese müssen spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Die Wahlprogramme der Parteien werden auch in Leichter Sprache erklärt, um eine breitere Zugänglichkeit zu gewährleisten. Dies ist ein weiterer Schritt zur Förderung der politischen Bildung und Teilhabe.
Die Reaktionen auf die bevorstehende Wahl sind gemischt, und es wird erwartet, dass die Wahlbeteiligung aufgrund der neuen Stimmabgabemöglichkeiten ansteigt. Details bleiben unbestätigt.