Das Bundesinnenministerium hat die Förderung des Projekts ‚Radikale Töchter‘ abgelehnt, was zu einem Verlust von 120.000 Euro für das Projekt führt. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte das Projekt für die Jahre 2025 und 2026 als förderungswürdig eingestuft und wollte es mit rund 300.000 Euro unterstützen.
Das Projekt ‚Radikale Töchter‘ hatte sich zum Ziel gesetzt, junge Menschen durch Workshops zu mehr politischer Teilhabe zu ermutigen. Die Ablehnung des Förderantrags wurde mit den „eigenen Schwerpunkten“ des Ministeriums begründet, die jedoch nicht näher erläutert wurden.
Interne Dokumente zeigen, dass die Entscheidung unter den Beamt*innen umstritten ist. Cemile Yousuf, die damalige Vizepräsidentin der Bundeszentrale für politische Bildung, äußerte, dass „kein rechtlich tragfähiger Grund für eine Ablehnung erkennbar“ sei.
Die ‚Radikalen Töchter‘ planen, juristisch gegen die Ablehnung vorzugehen und erhalten dabei Unterstützung vom Gegenrechtsschutz. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, dass die Hausleitung des BMI sich vorbehält, eigene Schwerpunkte in der aktuellen Förderperiode des Bundesprogramms ‚Zusammenhalt durch Teilhabe‘ zu setzen.
Die Ablehnung wird als Reaktion auf die Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz interpretiert. Details bleiben unbestätigt, und die genauen Gründe für die Ablehnung des Projekts sind nicht offiziell kommuniziert worden.
Das Programm ‚Zusammenhalt durch Teilhabe‘ unterstützt seit 2010 regionale Projekte zur Demokratiebildung, was die Entscheidung des Ministeriums umso bemerkenswerter macht. Die kurzfristige Absage hat die ‚Radikalen Töchter‘ in eine schwierige Lage gebracht, da sie nun auf den zugesagten Mitteln sitzen bleiben.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die juristischen Schritte der ‚Radikalen Töchter‘ erfolgreich sein werden und ob das Innenministerium seine Entscheidung möglicherweise revidiert.