Ein Erdbeben der Magnitude 3.8 hat Liechtenstein und die Ostschweiz am 26. April 2026 erschüttert. Das Epizentrum lag im Osten der Schweiz, nahe der Grenze zu Österreich und Liechtenstein. Die berechnete Maximalintensität beträgt 6.1.
Das Beben war vermutlich für bis zu 607.000 Menschen spürbar. Kleinräumig sind leichte Gebäudeschäden möglich. Die Herdtiefe des Erdbebens lag in 2 km Tiefe.
Bereits am 10. April kam es an gleicher Stelle zu einem Erdbeben mit Magnitude 2.9. Das Fürstentum Liechtenstein hat eine Bevölkerung von circa 40.000 Einwohnern.
Parallel zu den Erdbeben wird im Fürstentum eine Initiative zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen diskutiert. Diese Initiative, genannt „Fristenlösung für Liechtenstein“, strebt einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche an.
In Liechtenstein sind Schwangerschaftsabbrüche nach den Paragrafen 96 bis 98a StGB grundsätzlich verboten. Seit 2015 werden Schwangerschaftsabbrüche von Liechtensteinerinnen im Ausland nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 16 Beratungen zu Schwangerschaftskonflikten durchgeführt. Das Fürstenhaus betont, dass sich die rechtliche Situation von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch anstreben, seit der Reform des Strafrechts im Jahr 2015 entscheidend verbessert hat.
Der Schutz des ungeborenen Lebens stellt nicht nur für das Fürstenhaus, sondern auch für viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner einen wichtigen gesellschaftlichen und ethischen Grundwert dar.
Die Initiative fordert ein, was in vielen Teilen Europas eine Selbstverständlichkeit ist. Ein modernes Land mit einer aufgeklärten Bevölkerung lehnt sich gegen einen erzkonservativen, dafür umso vermögenderen Herrscher auf.
Die Diskussion über diese Themen wird in den kommenden Wochen weitergehen.