Das neue Heizungsgesetz könnte Hauseigentümern und Unternehmen erhebliche finanzielle Entlastungen bringen. Die Bundesregierung plant eine Entlastung von fünf Milliarden Euro für Hauseigentümer und 2,3 Milliarden Euro für Unternehmen.
Wichtige Fakten:
- Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien zu betreiben, entfällt.
- Ab 2029 soll der Mindestanteil der Biokraftstoffe schrittweise erhöht werden: zehn Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
- Die Regelung zur Umstellung bestehender Heizungen auf Biokraftstoffe bis 2045 entfällt ebenfalls.
Die Frist für das Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel wurde auf den 1. November verschoben. Ab 2028 sollen die Kosten für den CO₂-Preis und die Gasnetzentgelte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Michael Kellner kritisierte das Gesetz: „Das Gesetz kippt das Verbot fossiler Brennstoffe ab dem 1. Januar 2045 – und untergräbt damit das Klimaziel 2045.“ Julia Verlinden bezeichnete es als „Scheinlösung aus der Feder der Öl- und Gaslobby auf dem Rücken der Menschen und des Klimas.“
Das Heizungsgesetz sollte ursprünglich durch die Ampelkoalition eingeführt werden, trat jedoch nie in Kraft. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Heizkosten sind noch unklar.