Die Besoldungstabelle Bund ab Mai 2026 wird die Eingangsbesoldung für Berufseinsteiger im Bundesdienst erheblich anheben. Die Reform sieht vor, dass die bisherige Stufe 1 gestrichen wird.
Ab dem 1. April 2025 steigen alle Bezüge linear um 3,0 Prozent. Dies betrifft Beamte, Richter, Staatsanwälte und Soldaten. Ab dem 1. Mai 2026 erfolgt eine umfassende Strukturreform der Grundgehaltstabellen.
Die Stufe 1 wird in allen Laufbahngruppen gestrichen. Künftig beginnen Berufseinsteiger direkt in der bisherigen Stufe 2. Diese Maßnahme soll die Attraktivität des Bundesdienstes erhöhen.
Die Besoldungsordnung A umfasst die Gruppen A 3 bis A 16. Der Gesetzentwurf zur Reform ist noch nicht gültig, da er sich derzeit im Entwurfsstadium befindet. Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf im Mai 2026 ins Kabinett zu bringen.
Die horizontale Stufensteigerung nach Erfahrungszeit der BBesO A erfolgt einheitlich mit 2,7 Prozent. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen variieren: 2,2 Prozent im einfachen Dienst und 11 Prozent im höheren Dienst.
Die Reform reagiert auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2020 und 2025. „Die Reform der Besoldung ist seit vielen Jahren überfällig“, so Experten. ver.di betont, dass die eigentliche Frage sei, ob der Bund seiner verfassungsrechtlichen Pflicht nachkomme, alle Beamtinnen und Beamten angemessen zu bezahlen.
Noch bleibt unklar, wie genau die neuen Besoldungstabellen aussehen werden. Die Bundesregierung hat keine weiteren Details veröffentlicht. Beobachter erwarten jedoch eine zeitnahe Klärung dieser Fragen.