Sichtung eines Flugobjekts am Flughafen BER
„Die Sichtung eines Flugobjekts über dem Gelände war der Grund für die Unterbrechung des Flugverkehrs,“ erklärte ein Sprecher des Flughafens BER. Am 12. März 2026 wurde der Flugbetrieb am Flughafen Schönefeld aufgrund dieser Sichtung zweimal vorübergehend eingestellt.
Die erste Unterbrechung des Flugbetriebs erfolgte, nachdem ein Flugobjekt in der Nähe des Hubschrauberhangars der Bundeswehr gesichtet wurde. Die Bundespolizei vermutete, dass es sich um eine Drohne handelte.
Bei einer anschließenden Suche konnte jedoch kein Flugobjekt gefunden werden. „Die Einstellung des Flugbetriebs sei eine Standardprozedur,“ fügte der BER-Sprecher hinzu.
Die zweite Einstellung des Flugbetriebs folgte aufgrund eines weiteren Verdachts einer Sichtung, die ebenfalls nicht bestätigt werden konnte. Insgesamt wurde der Flugbetrieb für jeweils 30 Minuten unterbrochen.
Die Wiederaufnahme des Flugbetriebs erfolgte gegen 21:30 Uhr. In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Drohnen-Sichtungen an deutschen und europäischen Flughäfen, was die Sicherheitsprozeduren an diesen Orten beeinflusst hat.
Details bleiben unbestätigt, da die Ermittlungen der Bundespolizei noch andauern. Die Situation am Flughafen BER zeigt, wie wichtig Sicherheitsvorkehrungen im Luftverkehr sind.