Neun Privatpersonen klagen gegen den Rundfunkbeitrag in Baden-Württemberg. Die Kläger bezweifeln die Ausgewogenheit der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und werfen ARD und ZDF eine einseitige Berichterstattung vor.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung des Rundfunkbeitrags geöffnet. Die Hürden für eine erfolgreiche Klage sind jedoch hoch; laut Bundesverwaltungsgericht müssen grobe Verzerrungen über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist das erste Gericht, das auf Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über eine solche Klage entscheidet. Die Kläger sehen den Rundfunkbeitrag als systemwidrige Steuer an.
Die Verhandlungen über die Klagen finden vom 14. bis 16. April 2026 statt. Am ersten Verhandlungstag machen drei Kläger den ersten Aufschlag, während am zweiten Tag vier weitere Klagen verhandelt werden.
Ein Kläger äußerte: „Man bekommt von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert“. Wolfgang Schulz kommentierte die Situation mit den Worten: „Das ist schon eine Menge“.
Der SWR betont, dass die Kläger darlegen müssten, inwiefern der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Verpflichtung zu Vielfalt und Ausgewogenheit nicht nachkommt. Die Frage zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags hat seit Kurzem neue Brisanz bekommen.
Details remain unconfirmed.