Was Beobachter sagen
Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 eingeführt und sollte als private Altersvorsorge dienen. Allerdings galt sie von Anfang an als kompliziert und wenig genutzt. Die Verwaltungskosten wurden als überhöht und die erzielbaren Renditen als enttäuschend gering kritisiert. Diese Probleme führten dazu, dass die Bundesregierung eine Reform der privaten Altersvorsorge in Angriff nahm.
Am 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abgelöst. Der Bundestag hat bereits dem Gesetzesentwurf zur Reform zugestimmt. Die Reform zielt darauf ab, die staatliche Förderung zu vereinfachen und damit die Attraktivität der Altersvorsorge zu erhöhen.
Die Grundzulage der Riester-Rente beträgt derzeit 175 Euro pro Jahr. Diese wird durch eine proportionale Zulage ersetzt. Für jeden eingezahlten Euro gibt es 50 Cent vom Staat, bis zu einer maximalen Sparleistung von 360 Euro pro Jahr. Bei einem jährlichen Sparbeitrag von 360 Euro bis 1800 Euro erhalten Sparer 25 Cent staatliche Förderung je Euro, was zu einer maximalen jährlichen Staatszulage von bis zu 540 Euro führt.
Zusätzlich wird eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich gewährt, wenn ein monatlicher Sparbeitrag von mindestens 25 Euro geleistet wird. Diese Neuerungen sollen insbesondere Familien und Selbstständigen zugutekommen, da auch sie künftig von der staatlichen Förderung profitieren können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist der Kostendeckel für das Standardprodukt, der maximal 1 Prozent betragen wird. Dies soll sicherstellen, dass die Kosten für die Verwaltung der Verträge nicht übermäßig hoch sind und die Rendite der Sparer nicht unnötig schmälern.
Die Reform wird als notwendig erachtet, da die Förderung der Riester-Rente „aktuell zu kompliziert und zu wenig genutzt“ sei, so das Bundesfinanzministerium. Die Bundesregierung hofft, dass die neuen Regelungen dazu führen werden, dass mehr Menschen in die private Altersvorsorge investieren.
Bestehende Riester-Verträge können auch nach 2027 weiter bespart werden, was den aktuellen Sparerinnen und Sparern eine gewisse Sicherheit bietet. Zudem wird der Wechsel zwischen verschiedenen Altersvorsorgeverträgen einfacher gestaltet, was den Nutzern mehr Flexibilität ermöglicht.
Die Einführung des neuen Altersvorsorgemodells ab 2027 könnte somit einen Wendepunkt in der deutschen Altersvorsorge darstellen. Details bleiben unbestätigt, aber die Reform könnte dazu beitragen, das Vertrauen in private Altersvorsorgeprodukte wiederherzustellen und mehr Menschen zu motivieren, für ihre Zukunft vorzusorgen.