Die Bundesregierung plant, den Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen wieder zu erlauben. Dies sorgt bei vielen Bürgern für Verunsicherung. Ab dem 1. Juli 2026 tritt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft. Die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird wegfallen.
Bis 2029 soll der Anteil von CO2-neutralen Brennstoffen bei Öl- und Gasheizungen auf zehn Prozent steigen. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch Biogas und Bioöl beigemischt werden. Der Einbau neuer Heizungen könnte die Energiepreise beeinflussen, die im zweiten Halbjahr 2025 bei etwa 40,55 Cent je Kilowattstunde liegen könnten.
„Man darf auch eine neue Gas- oder Ölheizung wieder einbauen“, sagt Saidi Sulilatu. Diese Entscheidung könnte die Heizungsindustrie ankurbeln. Dennoch gibt es Bedenken bezüglich der Verfügbarkeit von Brennstoffen und deren Preise. Stefan Jessenberger warnt: „Die Gefahr an dieser sogenannten Biotreppe ist, dass nicht genügend Brennstoff zur Verfügung stehen wird, und vor allem nicht zu Preisen, die bezahlbar sind.“
Ein Teil des heute gültigen Gebäudeenergiegesetzes wird zum 30. Juni 2026 scharf gestellt. Vermieter sollen einen Teil der Heizkosten für Öl und Gas zahlen. Richard Schmidt, ein Eigentümer eines 300 Jahre alten Bauernhauses, äußert sich besorgt: „Ich möchte, dass die nachfolgenden Generationen dann Ruhe haben.“
Die Bundesregierung hat noch immer keinen Referentenentwurf für das neue Heizungsgesetz vorgelegt. Ob das Gesetz bis zum Stichtag verabschiedet wird, bleibt unklar.
Die Diskussion um das neue Heizungsgesetz zeigt die Herausforderungen der Wärmewende. Die Regierung versucht, diese zeitlich zu strecken, um eine Balance zwischen Klimazielen und Energieversorgung zu finden.
Die genauen Details der ‚Biotreppe‘ sind ebenfalls noch nicht festgelegt. Die Unsicherheiten über die zukünftige Heizungslandschaft bleiben bestehen.