Die Mütterrente III sorgt für eine Gleichstellung von Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern und jenen mit jüngeren Kindern in der Rentenberechnung. Ab dem 1. Januar 2027 tritt die Mütterrente III in Kraft, die Auszahlung beginnt jedoch erst ab 2028.
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, profitieren von einer Erhöhung der Kindererziehungszeiten auf bis zu 36 Monate. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung dar, da zuvor nur bis zu 12 Monate anerkannt wurden.
Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten von dieser Reform profitieren. Die Mütterrente III wird nicht als separate Sozialleistung gezahlt, sondern ist Teil der gesetzlichen Rente.
Wichtige Fakten zur Mütterrente III:
- Die Kindererziehungszeiten werden für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu 36 Monate erhöht.
- Ein halber Rentenpunkt hat derzeit einen monatlichen Wert von 20,40 Euro.
- Die jährlichen Mehrkosten durch die Mütterrente III belaufen sich auf etwa fünf Milliarden Euro.
Die Rentenversicherung wird die Anpassung der Renten weitgehend automatisch vornehmen. Dies betrifft nicht nur künftige Rentnerinnen und Rentner, sondern auch alle, die bereits eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen.
Die Reform baut auf den vorherigen Schritten Mütterrente I und II auf. Diese Maßnahmen haben bereits dazu beigetragen, die Gleichstellung in der Rentenberechnung zu fördern.
Die Mütterrente III könnte somit einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation vieler Familien darstellen.