Die Bundesregierung plant eine drastische Reform der Mitversicherung, die ab 2026 in Kraft treten soll. Diese Reform könnte insbesondere Frauen in finanziell angespannten Lebenslagen stark belasten.
Wichtige Fakten:
- Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner:innen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eingeschränkt.
- Ab 2028 müssen Ehepartner:innen einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, wenn sie nicht unter bestimmte Ausnahmen fallen.
- Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern unter sieben Jahren, für Eltern von Kindern mit Behinderungen und für pflegende Angehörige.
- Die Finanzkommission Gesundheit schätzt, dass rund 1,6 Millionen Ehepartner:innen von der Reform betroffen sind.
- Die jährliche Mehrbelastung für betroffene Familien könnte zwischen 1.200 und 2.500 Euro liegen.
Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird als Bürgerversicherung für Angestellte kritisiert. Nina Warken von der Bundesregierung betont: „Wir setzen überwiegend auf der Ausgabenseite an.“ Die Reform soll noch vor der Sommerpause 2026 vom Bundestag verabschiedet werden.
Der VdK äußert sich besorgt über die Auswirkungen: „Leidtragende sind vor allem Frauen, die wegen Erziehungszeiten, fehlender Betreuungsplätze oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können und nun für ihre Care-Arbeit finanziell benachteiligt werden.“
Die Reform wird als Teil eines größeren Sparpakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Kritiker befürchten eine wachsende Finanzierungslücke und eine Belastung für einkommensschwache Familien.