Lars Klingbeil will das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen abschaffen. Das Ehegattensplitting soll durch ein fiktives Realsplitting ersetzt werden, das es Partnern ermöglicht, einen Freibetrag untereinander aufzuteilen.
Der Freibetrag orientiert sich am Unterhaltshöchstbetrag von 13.805 Euro. Das Ehegattensplitting, das seit seiner Einführung in den 1950er Jahren auch auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet wurde, führt zu Steuervorteilen für Paare mit ungleichen Einkommen. Kritiker bemängeln jedoch, dass es Frauen in Teilzeitjobs hält.
„Für die Zukunft soll das bestehende Konzept durch ein sogenanntes fiktives Realsplitting abgelöst werden“, erklärte Klingbeil. Das neue Modell soll auch die Lohnsteuerklassen für Ehepaare reformieren, indem die Steuerklassen III und V abgeschafft werden. Dies soll Fehlanreize durch die Steuerklassenwahl beseitigen.
Die Union war bislang gegen eine Abschaffung des Ehegattensplittings. Dennoch plant Klingbeil von 2026 bis 2029 jährlich fast eine Milliarde Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung bereitzustellen. Diese Maßnahme könnte als Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Unterstützung von Familien betrachtet werden.
Das fiktive Realsplitting könnte zu einer jährlichen Verschlechterung im Vergleich zum alten Ehegattensplitting führen, insbesondere bei einem Einkommen von 100.000 Euro und 0 Euro, wo die Verschlechterung bei 4.582 Euro liegt. Bei den Werten des Bundesfinanzministeriums beträgt die jährliche Verschlechterung 4.100 Euro, während sie bei einem Einkommen von 70.000 und 25.000 Euro nur 300 Euro beträgt.
„Das Realsplitting stärkt die Partnerschaften, ohne bestimmte Lebensmodelle steuerlich zu privilegieren“, so das Bundesfinanzministerium. Diese Reform könnte weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Ehen und Partnerschaften haben.
„Diese Zweitverdiener sind ja fast immer die Frauen“, bemerkte Karin Prien und unterstrich die Bedeutung der Reform für die Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsmarkt.
Das Ehegattensplitting steht seit Jahren in der Kritik, und die bevorstehenden Änderungen könnten eine grundlegende Neuausrichtung der steuerlichen Behandlung von Ehen darstellen. Details bleiben unbestätigt.