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Die zentrale Frage, die sich im Hinblick auf die neuen Regelungen zur Bezeichnung von Konfitüre stellt, lautet: Was ändert sich für Verbraucher und Hersteller? Ab dem Sommer 2026 dürfen auch Aufstriche mit süßen Früchten wie Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen als Marmelade bezeichnet werden. Dies ist eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Regelung, die die Bezeichnung „Marmelade“ ausschließlich für Zubereitungen aus Zitrusfrüchten erlaubte.
Die Änderungen sind das Ergebnis einer Anpassung der EU-Richtlinien, die vor zwei Jahren beschlossen wurde. Insbesondere der Brexit hat die Diskussion über die Lebensmittelkennzeichnung in Europa angestoßen. Der Begriff „Marmelade“ wird somit nicht mehr nur auf Zitrusfrüchte beschränkt, sondern erhält eine breitere Anwendung, was von vielen als positive Entwicklung angesehen wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erhöhung des Mindestfruchtgehalts. Der Mindestfruchtgehalt für Marmelade wird von 350 g auf 450 g pro Kilo angehoben, während für die Bezeichnung „Extra“ der Mindestfruchtgehalt von 450 g auf 500 g pro Kilo steigt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Qualität der Produkte steigt und Verbraucher klarere Informationen über die Inhaltsstoffe erhalten.
Die neuen Regelungen verlangen zudem, dass die Herkunftsländer der verwendeten Früchte in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Dies könnte für Verbraucher von Interesse sein, die Wert auf Transparenz und Herkunft ihrer Lebensmittel legen. Die Erdbeer-Konfitüre wird demnach bald als Erdbeer-Marmelade verkauft werden.
Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hat die Änderungen begrüßt und erklärt: „Der Begriff ‚Marmelade‘ ist dann nicht mehr nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, sondern darf auch bei süßen Aufstrichen aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen verwendet werden.“ Diese Anpassung könnte dazu führen, dass die Bezeichnung „Konfitüre“ im alltäglichen Sprachgebrauch weiter an Bedeutung verliert.
Die Expertin Gabriele Kaufmann merkt an: „Am Frühstückstisch der Verbrauchenden ändert das wohl wenig.“ Dies deutet darauf hin, dass trotz der neuen Regelungen die Gewohnheiten der Verbraucher möglicherweise unverändert bleiben. Künftig erhalten alle Fruchtaufstriche den Namen Marmelade, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Die neuen Kennzeichnungsanforderungen treten spätestens am 14. Juni 2026 in Kraft, was bedeutet, dass alle neu produzierten Aufstriche bis zu diesem Datum nach den neuen Regelungen gekennzeichnet werden müssen. Details bleiben unbestätigt, aber die Veränderungen in der Lebensmittelkennzeichnung könnten weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben.
Die Rückkehr des Begriffs „Marmelade“ und die damit verbundenen Änderungen sind ein Schritt in Richtung einer klareren und verständlicheren Lebensmittelkennzeichnung. Die Verbraucher dürfen gespannt sein, wie sich der Markt entwickeln wird und welche neuen Produkte in den Regalen der Supermärkte zu finden sein werden.