Das Landgericht Ellwangen entschied, dass ein Spieler nach einem Foul im Amateurfußball keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Im Oktober 2024 fand das Amateurfußballspiel statt, bei dem der Spieler verletzt wurde. Ein Spieler erlitt nach einem Foul einen Schienbeinbruch.
Der Schiedsrichter ahndete das Foul mit einer gelben Karte. Das Gericht konnte kein schuldhaftes Verhalten des Beklagten feststellen. Daher wies es die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der SV Brettheim war erleichtert über das Urteil. Daniel Barthelmeß, ein Vertreter des Vereins, äußerte: „Ich bin sehr froh über diese Zurückweisung, weil es unseren Sport ein Stück weit kaputt machen würde, wenn man als Spieler für sowas verklagt wird.“
Der gefoulte Spieler bezeichnete das Foul als „brutal und rücksichtslos“. Das Gericht hörte mehrere Spieler als Zeugen. Die nächsten Schritte im Gerichtsverfahren sind noch unklar.