Der Rechtsstreit um die Figuren aus dem Kultfilm „Bang Boom Bang“, der 1999 veröffentlicht wurde, hat in Bochum an Intensität gewonnen. Die Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion verklagte einen Cannabishändler, der die Charaktere „Keek“ und „Schlucke“, geschaffen von Peter Thorwarth, ohne Genehmigung genutzt hatte.
Die Klage, die eine Schadenersatzforderung in Höhe von 300.000 Euro beinhaltet, wurde im Januar 2026 am Landgericht Bochum verhandelt. Bei diesem ersten Prozesstermin wurden auch die Schauspieler Oliver Korittke und Martin Semmelrogge als Zeugen geladen.
Die Macher des Originals betonen, dass es nicht nur um finanzielle Entschädigung geht. Sie wollen vor allem die kreative Kontrolle über ihre Figuren und Geschichten sichern. „Bang Boom Bang“ gilt seit seinem Kinostart als absoluter Kultfilm und läuft seit 27 Jahren ununterbrochen in einem Bochumer Kino.
Ein Vergleich zwischen den Streitparteien kam bislang nicht zustande. Die Nutzung der Figuren sei ausdrücklich untersagt worden, was die Kläger in ihrer Position stärkt.
Der Kurzfilm „Keeks letztes Ding“, der im Mai 2025 Premiere feierte, zeigt die anhaltende Popularität der Charaktere und deren Einfluss auf die Kultur im Ruhrgebiet.
Die aktuellen Entwicklungen im Rechtsstreit sind von großer Bedeutung für die beteiligten Parteien. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Rechte von Kreativen und die Nutzung von Figuren in der Unterhaltungsindustrie haben.
Details bleiben unbestätigt, da die Verhandlungen noch im Gange sind und die Öffentlichkeit auf weitere Informationen wartet.